Arbeitsordnung


  1. Grundlagen und Grundsätze
    1. Das Institut für Internationale Politik (im Folgenden: Institut) wurde als Forschungsinstitut des Vereins WeltTrends e.V. gegründet. Es ist im Rahmen von WeltTrends e.V. organisatorisch selbständig tätig.
    2. Das Institut ist im Sinne der Satzung des WeltTrends e.V. parteipolitisch unabhängig und trägt zur Verwirklichung von dessen Satzungszwecken bei.
    3. Das Institut trägt mit den Mitteln der außenpolitischen Forschung und Publizistik zur politischen Willensbildung bei.
    4. Die Arbeitsordnung legt die Aufgaben sowie die Organisationsstruktur des Instituts fest und regelt dessen Arbeitsweise.
  2. Arbeitsaufgaben
    1. Kernaufgabe des Instituts ist die gesellschafts- und politikwissenschaftliche Forschung zu Themen der internationalen Beziehungen, zu globalen und regionalen Fragen sowie zu Entwicklungen in einzelnen Staaten und Staatengruppen. Forschungsschwerpunkte sind die Friedens- und Sicherheitspolitik, Weltwirtschaft und Integration, Globalisierung und Nachhaltigkeit sowie politische Entwicklungen in der Europäischen Union und in einzelnen Staaten, insbesondere in der deutschen Außenpolitik.
    2. Die Forschungsergebnisse des Instituts werden in die wissenschaftliche und populärwissenschaftliche Publizistik eingebracht. Vorrang haben Publikationen in der Zeitschrift „WeltTrends“ sowie in den Publikationsformaten des WeltTrends-Verlags.
    3. Das Institut arbeitet im Verbund der Gliederungen und Aktivitäten des WeltTrends e.V. Das betrifft insbesondere die politische Bildungsarbeit mit Schwerpunkt im Land Brandenburg und in Berlin.
    4. Das Institut unterstützt die Herausgabe der Zeitschrift „WeltTrends“ und beteiligt sich aktiv an ihrem regelmäßigen Erscheinen.
    5. Das Institut fördert die deutsch-polnische Wissenschaftskooperation, insbesondere durch Zusammenarbeit mit dem West-Institut Posen.
    6. Das Institut richtet in eigener Verantwortung und in Kooperation mit Partnereinrichtungen wissenschaftliche Veranstaltungen und Veranstaltungen der politischen Bildung aus.
    7. Das Institut beteiligt sich an wissenschaftlichen Veranstaltungen, die das eigene Forschungsprofil berühren und mit der Satzung von WeltTrends e.V. vereinbar sind.
    8. Das Institut kann wissenschaftlichen Vereinigungen und Organisationen auf internationaler und nationaler Ebene beitreten.
  3. Finanzierung
    1. Das Institut verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Zwecke im Sinne einer Gewinnerzielung. Seine Finanzmittel dürfen nur für Zwecke verwendet werden, die in der Satzung des WeltTrends e.V. festgelegt sind.
    2. Das Institut erhält keine regelmäßigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es erwirtschaftet seine Eigenmittel durch Forschungsaufträge, Publikationen und Veranstaltungsmanagement.
    3. Bei Aufträgen, die vom Institut, von einzelnen Mitarbeitern oder von Partnern im Verbund mit dem Institut akquiriert werden, fällt eine Verwaltungspauschale von zwanzig Prozent des jeweiligen Erlöses an, die an das Institut zu entrichten ist.
    4. Für Forschungszwecke kann das Institut Drittmittel einwerben. Im Rahmen der Drittmittelforschung können Werk- oder Dienstverträge geschlossen werden. Hierfür bedarf es der Zustimmung des Vorstandes des WeltTrends e.V.
  4. Mitgliedschaft
    1. Mitglieder können werden
      1. natürliche Personen, die in der Regel graduierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind,
      2. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
    2. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es eines vom Bewerber/ der Bewerberin unterzeichneten Antrags und der Zulassung durch den Vorstand im Einvernehmen mit dem Vorstand des WeltTrends e.V.
    3. Mitglieder des Instituts tragen den Titel „Research Fellow“, „Senior Research Fellow“ oder „Honorary Research Fellow“. Über die Vergabe des Titels entscheidet der Vorstand im Einvernehmen mit dem Vorstand des WeltTrends e.V. auf Grundlage der vorgelegten wissenschaftlichen Referenzen des Bewerbers.
    4. Der Vorstand kann im Einvernehmen mit dem Vorstand des Vereins WeltTrends e.V. Mitglieder des Instituts abberufen. Eine Abberufung ist zu begründen. Gründe für eine Abberufung können Verstöße gegen die Vereinssatzung von WeltTrends e.V. bzw. gegen diese Arbeitsordnung oder die Nichterfüllung von vereinbarten Leistungen sein.
  5. Vorstand
    1. Der Vorstand leitet das Institut nach Maßgabe der Satzung von WeltTrends e.V. sowie dieser Arbeitsordnung.
    2. Dem Vorstand gehören drei bis vier natürliche Personen an, die in der Regel graduierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind.
    3. Die Mitglieder des Vorstands werden vom Vorstand des WeltTrends e.V. auf die Dauer von zwei Jahren bestellt. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
    4. Der Vorstand bestimmt aus seiner Mitte einen Geschäftsführenden Direktor, der vom Vorstand des WeltTrends e.V. bestätigt wird. Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Geschäftsführenden Direktors den Ausschlag. Beschlüsse sind zu protokollieren.
    5. Der Geschäftsführende Direktor vertritt das Institut im Rahmen der durch die Satzung des WeltTrends e.V. und dieser Arbeitsordnung festgelegten Kompetenzen.
    6. Der Vorstand des Instituts informiert den Vorstand des WeltTrends e.V. regelmäßig über alle Angelegenheiten des Instituts und legt gegenüber der Mitgliederversammlung von WeltTrends e.V. Rechenschaft ab.
  6. Sonstiges
    1. Bei Unstimmigkeiten in Bezug auf die Festlegungen dieser Arbeitsordnung oder ihrer Umsetzung entscheidet der Vorstand von WeltTrends e.V. abschließend.
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